
Auftragsbedingungen / Beachten Sie / Conditions de contrat / Attention
1/ Reservierungen und Buchungen
Für Vorschläge, Beratungen sowie unseren organisatorischen Aufwand (Telefonate, EMails, Recherchen und Reservierungen) im Zusammenhang mit Hotel-, Café-, Restaurant- oder Museumbuchung (z.B. Gutenberg-Museum, Synagoge...) berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 50€.
Für nachträgliche Änderungen bereits vorgenommener Reservierungen oder Buchungen berechnen wir 20€ je Änderung.
Bei Führungen im Gutenberg Museum (1 Std.) , in der Synagoge (1 Std.) oder bei anderen Fremdveranstaltungen erfolgt keine persönliche Begleitung durch unseren Stadtführer.
(Es sei denn, Sie sind bereit den Aufwand von 50€ pro Stunde als Begleitung oder Dolmetschen
zu begleichen).
Die Gäste erhalten von uns die genaue Adresse und die Beschreibung des Weges.
2/
Beginn und Dauer der Stadtführung:
Die Stadtführung beginnt pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und endet nach der vereinbarten Dauer.
Wir akzeptieren nur eine Verspätung von 10 Minuten.
Verspätungen der Gäste oder Verzögerungen, die nicht vom Stadtführer verursacht wurden, gehen zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Ein Anspruch auf Verlängerung der Führung besteht in diesem Fall nicht.
3/
Wetterbedingte Unterbrechungen und Absagen
Bei Gewitter oder anderen Wetterlagen, die eine sichere Durchführung der Führung nicht zulassen, kann die Führung aus Sicherheitsgründen abgesagt oder unterbrochen werden. Wetterbedingte Wartezeiten oder Unterbrechungen während der Führung zählen zur vereinbarten Gesamtzeit der Führung.
Die Gäste dürfen auch selbst absagen/unterbrechen ohne zusätzliche Kosten.
4/
Einkehr in Cafés und Restaurants
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke (Picknick, Sandwiches usw.) in Cafés und Restaurants ist in der Regel nirgenwo gestattet.
Werden auf Wunsch der Kundschaft Plätze in Cafés oder Restaurants von uns reserviert, insbesondere für Gruppen, die eine Vorbestellung erforderlich machen, verpflichtet sich die Gruppe zu einer angemessenen Bestellung entsprechend den Gepflogenheiten des jeweiligen Betriebs. Bei Nichtbeachtung kann es vorkommen, dass der Gastronom einen Extra Zuschlag verlangt.
5/ Krankheitsfall
Im Fall einer plötzlichen Krankheit des Stadtführers/der Stadtführerin sind wir bemüht, einen Ersatz zu finden, können dennoch keine Garantie geben. In diesem Fall wird die Führung auch sehr kurzfristig abgesagt.
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